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   BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 8/85   

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https://dejure.org/1986,19284
BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 8/85 (https://dejure.org/1986,19284)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1986 - 7 RAr 8/85 (https://dejure.org/1986,19284)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 8/85 (https://dejure.org/1986,19284)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 31/79

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Anschluss-Arbeitslosenhilfe bei gleichbleibender

    Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 8/85
    - 7 RAr 31/79 - sei zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeitslosigkeit angezeigt werde, und dem Zeitpunkt, in dem eine vorzeitig angezeigte Arbeitslosmeldung wirksam werde, zu unterscheiden.

    vom - 7 RAr 31/79 -".

  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R

    Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen

    Entgegen der vom LSG zitierten Auffassung in der Literatur (vgl Kärcher in Niesel, AFG, 2. Aufl, RdNr 6 zu § 139a AFG) enthält die Entscheidung des Senats vom 26. Juni 1986 (7 RAr 8/85 = SozSich 1987, S 189) keinen Rechtssatz derart, daß ein ursprünglich gestellter Alhi-Antrag über alle Bewilligungszeiträume hinweg fortwirke (vgl allerdings BSG SozR 3-4100 § 139a Nr. 1, S 3, insoweit in den nicht tragenden Gründen).
  • BSG, 03.09.1996 - 11 BAr 81/96

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anschlussarbeitslosenhilfe - Voraussetzungen

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AFG und dessen dementsprechenden Verständnis in Rechtsprechung und Literatur ist nämlich geklärt, daß es sich bei der Vorfristregelung um eine Stichtagsregelung handelt, die erst zu laufen beginnt, wenn sämtliche Voraussetzungen des Alhi-Anspruches einschließlich des Vorliegens der Bedürftigkeit erfüllt sind (vgl zB Kärcher-Niesel, AFG § 134 RdNr 18 unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 31/79 = USK 80153; BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 8 am Ende; Gagel/Ebsen, Kommentar zum AFG § 134 RdNr 93; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wissing, Kommentar zum AFG § 134 RdNr 25 unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 8/85 = DBlR 3198a AFG § 134).

    Dem steht nicht entgegen, daß § 134 Abs. 1 Nr. 4 AFG erst durch Gesetz vom 20. Dezember 1985 (BGBl 1, 2484) die heute noch geltende Fassung der "Vorfristregelung" erhalten hat, denn die Gesetzesänderung sollte, der bisherigen Auslegung der früheren Vorschrift in der Rechtsprechung folgend, den Inhalt der Regelung lediglich verdeutlichen und aufgetretene Zweifel ausräumen (Begründung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP in BT-Drucks 10/3923 zu Nr. 29 § 134; vgl dazu auch BSG-Urteil vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 8/85 aaO).

  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 35/89

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Stichtag für die

    Dabei müssen innerhalb dieser Jahresfrist auch die sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Alhi (Bedürftigkeit, Antragstellung, Verfügbarkeit) erfüllt sein (vgl BSG SozR 4100 § 134 Nr. 15; BSG USK 80153; BSG Urteil vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 8/85 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 11.01.1989 - 7/11b RAr 16/87

    Vermittlungswille - Zuschußgewährung

    Aus diesem Grund hat der erkennende Senat die Funktion der Arbeitslosmeldung im Sinne des AFG darin erblickt, das Arbeitsamt tatsächlich in die Lage zu versetzen, mit seinen Vermittlungsbemühungen zu beginnen, um die eingetretene Arbeitslosigkeit und damit die Leistungsverpflichtung möglichst rasch zu beenden (BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; vgl auch BSGE 42, 199, 202 = SozR 4100 § 151 Nr. 5; Urteil vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 8/85 -).
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